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   OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 B 637/07   

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https://dejure.org/2009,14019
OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 B 637/07 (https://dejure.org/2009,14019)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.05.2009 - 1 B 637/07 (https://dejure.org/2009,14019)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 1 B 637/07 (https://dejure.org/2009,14019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 2
    Windkraftanlage; Vorranggebiet; Regionalplan; Teilfortschreibung; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung zur Errichtung von 2 Windenergieanlagen im Außenbereich aufgrund eines Beschlusses des Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge am 10.12.2001 oder durch eine Teilfortschreibung; Kriterien für das Vorliegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 2
    Windkraftanlage; Vorranggebiet; Regionalplan; Teilfortschreibung; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 B 637/07
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.1.2005 (BVerwGE 122, 364) sei nicht einschlägig.

    Insoweit sind aber nicht nur Ziele zu berücksichtigen, die in einem bereits in Kraft getretenen Regionalplan verbindlich festgelegt wurden, sondern ein raumbedeutsames Ziel in diesem Sinn kann auch ein in Aufstellung befindliches Ziel sein (BVerwG, Urt. v. 27.1.2005, a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 20.6.2007, SächsVBl. 2007, 235), mithin ein Ziel des in (Neu-) Aufstellung befindlichen Regionalplans "Oberes Elbtal/Osterzgebirge.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 35/03

    Bebauungsplan: Sicherung durch Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 B 637/07
    Eine solche ist aber in der Raumordnungskarte eines Regionalplans auch nicht notwendig (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7.4.2005, SächsVBl. 2005, 225; OVG NW Urt. v. 28.1.2005, NUR 2006, 314; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.7.2006 - 10 S 5.06 -).

    Denn die Raumordnungskarte basiert auf einem notwendigerweise groben Maßstab bei der zeichnerischen Darstellung der Vorranggebiete und Vorrangstandorte (hier: Maßstab 1 : 100.000) auf der Ebene des als raumplanerische Entscheidung großräumig angelegten Regionalplans (vgl. OVG NW Urt. v. 28.1.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 B 637/07
    Denn insoweit lag kein nach § 3 Nr. 2 ROG i. V. m. § 4 Abs. 1 und 4 ROG sowie § 8 SächsLPlG (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 7.3.2002, NUR 2002, 548) vorrangig zu beachtendes verbindliches Ziel des Regionalplans a. F., welches eine Berücksichtigung eines in Aufstellung befindlichen Ziels entgegen stehen könnte, vor.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 5.06

    "Verunstaltung des Landschaftsbildes" i. S. des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 B 637/07
    Eine solche ist aber in der Raumordnungskarte eines Regionalplans auch nicht notwendig (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7.4.2005, SächsVBl. 2005, 225; OVG NW Urt. v. 28.1.2005, NUR 2006, 314; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.7.2006 - 10 S 5.06 -).
  • VG Schwerin, 25.05.2007 - 1 B 243/07

    Allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 B 637/07
    Mit Beschluss vom 6.11.2007 -1 B 243/07 - hat der Senat den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung in Bezug auf die Abweisung der Verpflichtungsklage zurückgewiesen und auf den Antrag des Beklagten - der sich gegen die Stattgabe der Fortsetzungsfeststellungsklage richtet - die Berufung zugelassen.
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